Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Rückstellung für Beitragsrückerstattung
ein Schuldposten des Versicherungsunternehmens. Eingestellt werden die nicht direkt ausgeschütteten Rohüberschüsse des Versicherers, soweit sie als Beitragsrückerstattung (Überschussbeteiligung) an die Versicherungsnehmer zurück gegeben werden sollen.
- Neben der erfolgsabhängigen R.f.B. gibt es auch erfolgsunabhängige R.f.B., die z.B. in Abhängigkeit vom Schadenverlauf einzelner versicherter Risiken aber unabhängig vom Erfolg des Versicherungsunternehmens gewährt wird (z.B. private Krankenversicherung).
- Vgl. auch  Lebensversicherung.

Lexikon der Economics. 2013.

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