Rückstellung für Beitragsrückerstattung
- Rückstellung für Beitragsrückerstattung
ein Schuldposten des Versicherungsunternehmens. Eingestellt werden die nicht direkt ausgeschütteten Rohüberschüsse des Versicherers, soweit sie als Beitragsrückerstattung (Überschussbeteiligung) an die Versicherungsnehmer zurück gegeben werden sollen.
- Neben der erfolgsabhängigen R.f.B. gibt es auch erfolgsunabhängige R.f.B., die z.B. in Abhängigkeit vom Schadenverlauf einzelner versicherter Risiken aber unabhängig vom Erfolg des Versicherungsunternehmens gewährt wird (z.B. private Krankenversicherung).
- Vgl. auch ⇡ Lebensversicherung.
Lexikon der Economics.
2013.
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